Der Landesschülerrat Hessen PDF |  RSS |  Drucken  | Mail

Der Landesschülerrat (LSR) ist das höchste beschlussfassende Gremium aller Schülerinnen und Schüler Hessens, das mindestens vier Mal pro Schuljahr jeweils ein Wochenende lang tagt. Mindestens zwei der LSRe müssen an einer hessischen Schule stattfinden, die restlichen Landesschülerräte werden in einer Jugendherberge abgehalten. Meistens läuft es allerdings darauf hinaus, dass man in der Jugendherberge in Wetzlar tagt, da sich dies in den letzten Jahren aufgrund der netten Herbergsleitung und der günstigen Lage bewährt hat.

Auf den Landesschülerrats-Sitzungen werden inhaltliche Standpunkte und Aktionen der Landesschülervertretung beschlossen. Dies geschieht in Form von Anträgen, die von den Mitgliedern des LSRs gestellt, dann behandelt und im besten Fall beschlossen werden. Die Anträge müssen innerhalb der Antragsfrist gestellt, das heißt, an die Landesgeschäftsstelle geschickt, werden. Der Antragsschluss wird immer in der ersten Einladung zum LSR bekannt gegeben, die, genau wie die zweite Einladung, an alle Kreis- und Stadtschulsprecherinnen oder Kreis- und Stadtschulsprecher sowie an die LSR-Delegierten sowie deren Vertreterinnen oder Vertreter geschickt wird.
Außerdem werden manchmal Referentinnen oder Referenten eingeladen, die zu aktuellen bildungspolitischen Themen Vorträge halten oder Diskussionsforen veranstalten.

 Mitglieder des Landesschülerrates Hessen sind die Landesschülerratsdelegierten aller Landkreise und kreislosen Städte Hessens.
Mit beratender Stimme können die stellvertretenden LSR-Delegierten sowie die Kreis- und Stadtschulsprecherinnen oder Kreis- und Stadtschulsprecher sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter teilnehmen.
Sie vertreten ihr Kreise und Städte. Jedoch ist nur die oder der LSR-Delegierte stimmberechtigt, bei Abwesenheit übernimmt die Stellvertreterin oder der Stellvertreter das Stimmrecht.

Die Sitzungen des LSRs sind im Allgemeinen öffentlich, es kann also jede und jeder teilnehmen, der oder die dies tun möchte. Es werden aber nur drei Schülerinnen oder Schülern aus jeder Kreis- oder Stadtschülervertretung die Kosten für die Teilnahme am LSR erstattet, für mehr Personen muss bitte rechtzeitig ein Antrag für die Kostenerstattung an den Landesvorstand gestellt werden.

Der Landesvorstand der LSV ist natürlich auch auf den Sitzungen des LSR anwesend. Dieser wird auf jedem ersten LSR des Schuljahres, meist im November, aufs Neue vom LSR gewählt.